Wärmeplanung

Wärmeplanung

Wärmeversorgung auf Effizienz und Erneuerbare ausrichten

Potenzial für THG-Einsparungen im Gebäudesektor

In Deutschland entfallen rund 14 Prozent aller Treibhausgasemissionen auf den Gebäudesektor. Dabei sind nur die Emissionen aus der direkten Energieversorgung beim Heizen berücksichtigt. Rechnet man die Erzeugung von Strom und Fernwärme durch öffentliche Energieversorger sowie die Produktion von Baustoffen hinzu, kommt man auf einen Anteil von 30 Prozent.

Wenn Deutschland das 1,5 Grad Ziel von Paris einhalten will, muss der Gebäudesektor bis 2035 klimaneutral werden. Das lässt sich nur erreichen, wenn der Wärmebedarf der Gebäude mittels Energieeffizienzmaßnahmen drastisch gesenkt und gleichzeitig der verbleibende Bedarf effizient und umweltfreundlich aus erneuerbaren Energien erzeugt wird. Dafür müssen Abwärmepotenziale und erneuerbare Energien wie Solarenergie, Geothermie und Umweltwärme konsequent genutzt werden.

 

Wärmeplanung als kommunale Pflichtaufgabe

 

Derzeit etabliert sich in Deutschland das Instrument der kommunalen Wärmeplanung. Es dient der strategischen Erschließung bestehender Potenziale in einer Kommune und der Koordination von Investitionsentscheidungen mit Blick auf die treibhausgasneutrale Wärmeversorgung des Gebäudebestands. Damit werden Kommunen zu wichtigen Treibern für eine wirksame und bezahlbare Wärmewende.

Da Wärme – anders als Strom – nicht beliebig weit transportiert werden kann, sind lokale und regionale Lösungen notwendig. Dabei ist es wichtig, dass in den Kommunen die Vielfalt energetischer Potenziale verschiedener Energieträger intelligent kombiniert und die bestehenden Infrastrukturen berücksichtigt werden. Die Energie, die vor Ort erzeugt oder anfällt, sollte primär genutzt werden.

Mehrere Bundesländer sind inzwischen aktiv geworden. Im Stadtstaat Hamburg sind Bezirke verpflichtet, eine Wärmeplanung durchzuführen. Weitere Bundesländer wie Schleswig-Holstein, Niedersachen und Hessen haben Förderprogramme für die Wärmeplanung aufgelegt oder stellen Informationsmaterialien bereit.

In Baden-Württemberg ist die Wärmeplanung im Jahr seit 2020 für alle Städte ab 20.000 Einwohner*innen verpflichtend. Bis Ende 2023 müssen die entsprechenden Kommunen einen Plan entwickeln, der bis zum Jahr 2040 aufzeigt, wie der gesamte Wärmesektor der jeweiligen Städte und Gemeinden klimaneutral werden kann.

Ein Wärmeplan besteht nach dem Umweltministerium in Baden-Württemberg aus einer Bestandsanalyse, einer Potenzialanalyse, einem Zielszenario und einer Wärmewendestrategie. Zu letzterem gehören ausgearbeitete Maßnahmen, Umsetzungsprioritäten, ein Zeitplan für die nächsten Jahre und eine Beschreibung möglicher Maßnahmen, um die erforderliche Energieeinsparung zu erreichen.

 

Wärmequellen-Potenziale erschließen

 

Wärmenetze spielen eine Schlüsselrolle bei der Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien, weil dadurch Wärmequellen wie tiefe Geothermie, Industrieabwärme oder Freiflächen-Solarthermie erschlossen werden können.

Als Abwärmequellen kommen Gewerbe- und Industriestandorte sowie Infrastrukturen von Unternehmen der Ver- und Entsorgung in Betracht. Um Abwärmepotenziale zu nutzen, sollten Infrastrukturbetreiber (z. B. für Abwasserentsorgung oder Rechenzentren) gesamtstädtisch bzw. regional ausgerichtet vorgehen.

Für die Nutzung von Abwärme gibt es inzwischen gute Beispiele, z. B. in Rheinfelden am Hochrhein. Dort hat das Chemieunternehmen Evonik bis 2020 Abwärme in den Rhein gegeben – jetzt kann es täglich mehr als 5 MW Wärme über ein Nahwärmenetz an Kunden liefern.

 

Was die Wärmeplanung leistet

 

Die Wärmeplanung ermöglicht es, die Wärmewende in Städten, Gemeinden, Landkreisen und Regionen koordiniert zu planen und umzusetzen:

  • Sie bietet ein umfassendes Bild über den Infrastrukturbestand der Wärmeversorgung, Siedlungsstrukturen und den energetischen Zustand der Gebäude.
  • Sie ermittelt zukünftige Wärmebedarfe und stellt diesen die lokalen bzw. regionalen Potenziale aus erneuerbaren Energien und Abwärme gegenüber.
  • Sie entwirft ein Zielszenario für Effizienzmaßnahmen und erneuerbare Wärmeversorgung. Dadurch gibt sie Orientierungshilfe für Stadt- und Kreisentwicklung, Energieplanung und Investitionsentscheidungen – sie ersetzt jedoch nicht eine Detailplanung für Quartiere bzw. Infrastrukturprojekte, wie den Ausbau von Wärmenetzen.

Da Wärmeplanung prinzipiell technologieoffen ist, kann jede Kommune oder Region eigene Ideen und Ansätze entwickeln, um das Pariser Klimaziel bis 2050 zu erreichen. Neben Wärmenetzen kann der Akzent dabei z. B. auch auf Wärmepumpen gesetzt werden, sofern der Strom für deren Betrieb aus Erneuerbaren Energien kommt.