In einigen Bundesländern, z. B. Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen, ist eine Wärmeplanung für Kommunen mit einer bestimmten Einwohnerzahl inzwischen Pflicht. Darüber hinaus plant der Bund ein entsprechendes Gesetz mit dem Ziel, bis spätestens 2045 Klimaneutralität zu erreichen. Damit soll bis 2030 ein Anteil erneuerbarer Energie und/oder unvermeidbarer Abwärme von 50 Prozent in Wärmenetzen erreicht werden.
Für viele Kommunen und Landkreise – die eine koordinierende Funktion für ihre Kreisgemeinden übernehmen könnten – besteht ein akuter Handlungsbedarf, auch hinsichtlich Förderung:
- Es gibt nur noch bis Ende 2023 ein attraktives Förderprogramm des Bundes für alle Kommunen, die keiner Verpflichtung unterliegen mit 90-/100%-Förderung für die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans.
- Etwa 94% der fast 11.000 Kommunen in Deutschland haben weniger als 20.000 Einwohner*innen und werden voraussichtlich nicht zur Wärmeplanung verpflichtet. Da diese Kommunen ebenfalls eine klimaneutrale Wärmeversorgung aufbauen müssen, sollten sie jetzt die Gelegenheit für eine Förderung durch den Bund noch nutzen.
Inhalte
- Teilnehmende, die bereits mit einer Wärmeplanung begonnen haben, erhalten Gelegenheit, über ihre Herausforderungen bei Planung und Umsetzung zu berichten
- Expert*innen für die kommunale Wärmewende geben praktische Hilfestellungen für Planung und Umsetzung sowie Tipps für weitere Schritte, auch bezogen auf Landkreise
Zielgruppe
- Klimaschutzmanager*innen, Energiereferent*innen, Stadtplaner*innen aus Kommunen / Landkreisen
- Energieagentur- und Stadtwerke-Vertreter*innen
Referent*innen
- Inga Nietz, Stabsstellenleitung Klimaschutz, Landkreis Lörrach
- Steffen Petruch, LEA Energieagentur Kreis Ludwigsburg
Die Planungswerkstatt knüpft an die beiden Online-Veranstaltungen „Wie erstellt man eine Wärmeplanung?“ und „Wie setzt man eine Wärmeplanung um?“ an, die Region-N in 2022 durchgeführt hat.
Kontakt: Dr. Edgar Bazing, e.bazing@klimabuendnis.org, Tel. 069 717 139 -48