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2 Prozent der Landesfläche für Windenergie – Was bedeutet das für Kommunen?

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung heißt es: „Für die Windenergie an Land sollen zwei Prozent der Landesflächen ausgewiesen werden." Was kommt hier auf Kommunen und Projektierer zu? Wie sollte das ausgestaltet sein? Dazu Meinungen von EE-Expert*innen aus drei Bundesländern.


„Der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) NRW begrüßt eine verbindliche bundesweite 2 Prozent-Regelung. Die Landesregierung verhält sich zwar noch abwartend, könnte sich eine bundesweit greifende Regelung aber wohl vorstellen. Die Regelung sollte aber für alle Bundesländer, die über entsprechende Flächen verfügen, gleichermaßen gelten (mit Ausnahme der Stadtstaaten, die hierbei eingeschränkt sind).

NRW ist übrigens nicht überall so dicht besiedelt, wie man immer denkt. Insbesondere im Münsterland und im Sauerland gibt es prinzipiell genügend Flächen für den Ausbau der Windenergie. Mit den derzeit für die Windenergie ausgewiesenen Flächen erreichen wir keine 2 Prozent. Gerade in den waldreichen Kommunen sind im Offenland oft nicht genügend Flächen vorhanden. Nach der Novellierung der Energieversorgungs-Strategie ist die Tür jetzt zwar offen für Wald-Schadensflächen, die z. B. durch Borkenkäfer entstanden sind. Das reicht aber noch nicht aus. Deshalb muss das Land nun Hemmnisse ausräumen, um die Ausweisung von Flächen im Wirtschaftsforst – bestehend aus monokulturellem Nadelwald – zu ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund sollten Kommunen weitere Flächen, wie etwa den Wirtschaftsforst, in ihre Flächenplanungen einbeziehen und ihre Windkonzentrationszonen entsprechend anpassen. Umdenken müssen vor allem diejenigen, die sich dem Thema bisher verweigert und der Windenergie nicht substanziell Raum verschafft haben. Dabei liegt der Vorteil der Konzentrationszonenplanung gerade in der räumlichen Steuerung der Windenergie im Außenbereich.

Eine Änderung der bestehenden Abstandsregelung von 1.000 Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung kann weitere Flächen schaffen. Studien und Befragungen haben ergeben, dass solche Regelungen keinen Einfluss auf die Akzeptanz von Windenergie haben. Bürger*innen, die im Umfeld solcher Anlagen wohnen, befürworten solche Anlagen durchaus, vor allem wenn sie sich daran finanziell beteiligen können – wie es z. B. bei Bürgerwindparks im Münsterland praktiziert wird.“  

Madeline Bode, Referentin für Energiewirtschaft und Politik, Landesverband Erneuerbare Energien NRW

 

 

„Wir haben aktuell noch nicht einmal 1 Prozent der Flächen in Thüringen erreicht, wie es im Thüringer Landesklimagesetz verankert ist. 2 Prozent ist jetzt eine große Herausforderung.

In Ost- und Mittelthüringen haben wir größere Flächenpotenziale, in Südwest- und Nordthüringen eher geringere. Für die Bereitstellung von 2 Prozent der Landesfläche liegt für Thüringen eine Metastudie vor. Darauf basierend wurden für alle vier Thüringer Planungsregionen prozentuale Flächenanteile erarbeitet.

Der Windausbau im Naturparks und Waldflächen, der bisher untersagt war, soll im Einzelfall prüfbar und möglich werden. Wenn weiterhin keine Waldflächen zur Verfügung stehen, müssen die Kommunen künftig mehr Flächen anbieten. Entscheidend wird auch sein, ob Thüringen seine Klimaziele bis 2023 erreicht. Wenn dies nicht der Fall ist, müsste das Thema Windenergie im Wald erneut zur Diskussion gestellt werden.“

Ramona Rothe, Servicestelle Windenergie der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH (ThEGA)


„In Hessen sind bereits 2% der Landesfläche für Windenergie vorgesehen. Dazu werden in den sachlichen Teilplänen der Regionalplanung Windenergie-Vorranggebiete ausgewiesen. Ziel ist es, landesweit geeignete Flächen zu identifizieren, die möglichst geringe Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben. Die Ausweisung der Windvorrangflächen erfolgt nach bestimmten Kriterien, z. B. sind naturschutzfachliche Gutachten erforderlich und die Genehmigung erfolgt nur befristet, d. h. die Anlagen müssen nach dem Ende der Betriebsphase (ca. 30 Jahre) vollständig rückgebaut und die Flächen wieder begrünt werden.

Kommunen sollten bei der Auswahl der Umsetzung Projektentwickler wählen, die eine echte Teilhabe der Bürger*innen anbieten. Das EEG sieht zwar nach § 6 2021 eine Akzeptanzabgabe für Kommunen in der Nähe von Windparks von 0,02 Cent für jede kWh vor, das ist aber in der Praxis zu wenig. Eigentlich sollten Kommunen viel stärker von Windanlagen in ihrem Gebiet profitieren. Dafür bieten Vorhaben mit Beteiligung von regionalen Bürgerenergie-Genossenschaften und Stadtwerken eine große Chance. Eine Studie der Uni Kassel hat analysiert, dass die regionale Wertschöpfung eines typischen SUN-Windparks mit Bürgerbeteiligung um das 8-fache höher ist als die eines typischen Windparks, der von einem externen Projektentwickler ohne Partizipation der Menschen vor Ort realisiert wird.

Lars Rotzsche, Städtische Werke AG, Kassel & Geschäftsführer von 4 Bürgerwindparks

 

Wir bedanken uns bei den Expert*innen für Ihre Einschätzungen.