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Bewerbung

Wer kann sich bewerben?


Unser Aufruf zur Bewerbung richtet sich ausschließlich an kleinere bis mittelgroße Kommunen in Deutschland, vorzugsweise aus dem ländlichen Raum. Sie können sich zudem als Zusammenschluss mehrerer kleiner Kommunen (Konvoi) bewerben.  

Weitere Akteure, z. B. lokale Energieagenturen oder Bürgerenergiegemeinschaften, sind nicht für die Bewerbung zugelassen.  

Bürgerenergiegemeinschaften, die im Kontakt mit Kommunen stehen, können ihre Kommune gerne auf unseren Bewerbungsaufruf hinweisen und erhalten, falls die Kommune sich als Pilot bewirbt und ausgewählt wird, entsprechende Unterstützung aus unserem Maßnahmenpaket für Bürgerenergie-Akteure.

FAQs

Was sind die zentralen Auswahl-Kriterien?

 

Die bei uns eingegangenen Bewerbungen werden anhand folgender Kriterien bewertet:

  • Einwohnerzahl: Idealerweise zwischen ca. 5.000 bis 25.000 Einwohner*innen für Einzelkommunen und ca. 45.000 Einwohner*innen bei Kommunenzusammenschlüssen (Konvois). Sie kann in Ausnahmefällen aber auch höher liegen. 
  • Bürgerenergiegemeinschaft: Es existiert bereits eine Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) im Bereich Strom, eine (lose) BEG-Initiative vor Ort und idealerweise zivilgesellschaftliche Akteure, die Interesse hätten, sich für eine BEG zu engagieren oder diese zu gründen, oder ein Interesse seitens der Kommune eine Bürgerenergiegemeinschaft zu gründen. 
  • Finanzierung: Ein Förderantrag ist geplant, es wurde bereits ein Förderantrag gestellt, es besteht ein positiver Förderbescheid für die Wärmeplanung. 
  • Potenziale für Erneuerbare: Die Möglichkeit für erneuerbare Wärmequellen (z. B. Solarthermie mit Speicher, Geothermie) oder Abwärme (z. B. aus Müllverbrennung, Gewerbe) sollte vorhanden sein. 
  • Zentrale Ansprechperson: Vorhandensein einer zentralen Person in der Kommune (idealerweise in der Verwaltung), die zeitliche Kapazitäten für die Steuerung der Wärmeplanung hat, am Projekt teilnehmen und als Schnittstelle zum Projektteam fungieren kann (Aufwand über einen Zeitraum von ca. 24 Monaten durchschnittlich 5 h/Woche für die Wärmeplanung und 2 h/Woche für Zusammenarbeit mit dem Projekt). 
  • Kooperationsvereinbarung: Bereitschaft, eine Vereinbarung zu schließen zur verbindlichen Zusammenarbeit zwischen dem Projekt und der Kommune für die Unterstützungs- und Begleitungsaktivitäten seitens des Projektteams und bezüglich der aktiven Mitarbeit der Kommune am Projekt über einen Zeitraum von ca. 24 Monaten. 
  • Status der Wärmeplanung: Status der bisherigen kommunalen Aktivitäten bezüglich Wärmeplanung beziehungsweise zeitliche Passgenauigkeit zu den geplanten HEAT it!-Aktivitäten. 
  • Beispielfunktion: Interesse als ein bundesweites Beispiel für die Wärmeplanung in kleineren Kommunen mit Einbindung der Bürgerenergie zu fungieren.

 

Wie läuft der Bewerbungsprozess ab?

 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum Bewerbungsprozess:

  1.    Einreichung Ihrer Bewerbung (Einsendeschluss: 31.10.2024)
    • Alle Bewerber*innen bitten wir, vorab zu klären, ob Ihre Kommune die folgenden drei Kriterien mit hoher Wahrscheinlichkeit erfüllen kann: 
      a) Einbindung Bürgerenergie
      b) Erneuerbare Energien Potentiale
      c) Eine feste Ansprechperson für die Kommunale Wärmeplanung
    • Mit Ihrer Bewerbung bekunden Sie ein grundsätzliches Interesse Ihrer Kommune, als Pilotkommune am Projekt HEAT it! teilzunehmen und von unseren Maßnahmenpaketen kostenfrei zu profitieren. Diese Interessensbekundung ist unverbindlich.
    • Nutzen Sie für die Bewerbung unser Online-Bewerbungsformular, füllen Sie es wahrheitsgemäß aus, stimmen Sie den Datenschutzbestimmungen zu und senden Sie es ab. Im Anschluss daran erhalten Sie ein Bestätigungsemail.
         
  2.    Auswahlgespräche (2. Novemberhälfte 2024)
    • Alle Bewerbungen, die bis zum 31.10.2024 an uns gesendet wurden, werden von uns genau geprüft und nach den genannten Auswahlkriterien qualitativ bewertet. Bewerber haben keinen Rechtsanspruch auf die Teilnahme am Projekt als Pilotkommune.
    • Die Prüfung dient dazu, 4 bis 6 prinzipiell geeignete Pilot-Kommunen zu ermitteln, die in die engere Wahl kommen.  
    • Mit den vorausgewählten Kommunen vereinbaren wir jeweils ein Online-Termin (via Zoom), um uns kennenzulernen, Erwartungen zu klären und um Fragen zu beantworten.
       
  3.    Auswahl-Entscheidung (Anfang Dezember 2024)
    • Nach diesen Auswahlgesprächen rankt das Projektteam die Piloten-Kandidaten entsprechend ihrer Eignung und Motivation.  
    • Den auf Platz 1 und Platz 2 gerankten Kandidaten wird jeweils eine Kooperationsvereinbarung mit dem Projekt angeboten.  
    • Falls einer oder beide der Kandidaten eine solche Vereinbarung nicht annehmen möchte/n, machen wir dem/den Bewerber/n ab Platz 3 ein entsprechendes Angebot, usw.
    • Die sonstigen Bewerber (außerhalb der 5 in der engeren Wahl) werden über den Ausgang des Bewerbungsverfahrens informiert. Prinzipiell besteht für diese Bewerber die Möglichkeit, an unserem Begleitkreis teilzunehmen.
       
  4.    Abschluss einer Kooperationsvereinbarung (bis spätestens Mitte Januar 2025 angestrebt)
    •  Sobald jeweils eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Projekt und zwei Pilotkommunen abgeschlossen ist, endet das Bewerbungsverfahren. 

 

Wenn Sie als Pilotkommune ausgewählt werden – wie geht es weiter?

 

Geplant sind folgende Schritte:

  1. Kickoff mit Pilotkommune und Projekt-Team (geplant Ende Januar) 
  2. Bedarfsanalyse: Welche spezifische Unterstützung benötigen Sie als Pilotkommune? (Mitte Februar) 
  3. Definition der konkreten Unterstützungsmaßnahmen entlang der Prozessschritte der Kommunale Wärmeplanung (tbd) 
  4. Bereitstellung von Wissenstransfer, Mentoring und Vernetzung für die einzelnen Prozessschritte der Kommunalen Wärmeplanung (tbd) 

 

Wie sieht der Zeitplan von HEAT it! aus?

 

Die Kommunale Wärmeplanung und ihre einzelnen Prozessschritte sind die Ausgangsbasis für unsere Maßnahmenpakete. Dieser Prozess inklusive erster Umsetzungsschritte erstreckt sich typischerweise über 12 bis 24 Monate und ist hier schematisch dargestellt.   

Mehr zu den geplanten Schritten und Aktivitäten finden Sie in folgenden Dokumenten:

 

Welche Rolle spielt der Begleitkreis?

 

Ein Begleitkreis aus Vertreter*innen kleiner Kommunen, Energieagenturen, Bürgerenergie-Akteur*innen und Expert*innen, die ein Interesse an den Projektergebnissen haben, wird ab Januar 2025 gebildet. Dort können Gleichgesinnte Erfahrungen austauschen und sie erhalten exklusiven Zugang zu aktuellem Wissen und Hilfsmaterialien. Gleichzeitig soll der Begleitkreis Feedback zu den im Projekt entwickelten Strategien und Hilfen geben. 

 


 

 

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