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Start des KfW-Programms 432 „Energetische Stadtsanierung“

Seit heute können sich Kommunen integrierte Quartierskonzepte und das Sanierungsmanagement fördern lassen.

Ab jetzt ist die Antragstellung für das Förderprogramm KfW 432 „Energetische Stadtsanierung – Zuschuss“ wieder möglich. Für das Programm sind für 2025 und 2026 jeweils 75 Mio. € eingestellt. Interessierte Kommunen sollten also schnell handeln, bevor die Mittel aufgebraucht sind!

Mit dem Förderprogramm KfW 432 erhalten Kommunen erneut die Gelegenheit, integrative, quartiersbezogene Energiekonzepte zu entwickeln und umzusetzen: sowohl die Erstellung integrierter Quartierskonzepte als auch das begleitende Sanierungsmanagement wird gefördert. Kommunen erhalten hierfür einen Zuschuss über 75% der förderfähigen Ausgaben, finanzschwache Kommunen einen Zuschuss über 90%. Somit bleibt das meiste wie bisher, allerdings wurde der Zuschuss beim Sanierungsmanagement erhöht. 

Unklar ist weiterhin, wie die Co-Förderung durch die jeweiligen Bundesländer aussehen wird. Daher werden "finanzstarke" Kommunen jetzt vermutlich noch abwarten, bis die Co-Förderung im jeweiligen Bundesland bereit steht. Für finanzschwache Kommunen empfiehlt es sich aber, den Zuschuss so früh wie möglich zu beantragen, da für sie eine Förderquote von 90% vorgesehen ist und sie lediglich ein Eigenanteil von 10% aufbringen müssen. 

Der Zuschuss beläuft sich auf einen Höchstbetrag von 200.000 Euro für ein integriertes Konzept und auf 400.000 Euro für das Sanierungsmanagement. Damit kann Personal für bis zu 5 Jahre finanziert werden. Das Personal darf für das Sanierungsmanagement eingesetzt werden, aber auch für die Erstellung des integrierten Quartierskonzepts. Die Person, die das Sanierungsmanagement übernimmt, kann z. B. im jeweiligen Quartier auch die Entwicklung von Wärmenetzen unterstützen. Außerdem kann man das Programm z. B. für integrierte Studien in Prüfgebieten nutzen – etwa zur Frage, ob Wärmenetze sinnvoll sind und wie bei dezentraler Versorgung eine optimale Lösung umgesetzt werden kann.

Übrigens: Der Zuschuss kann auch an weitere Wärmewende-Akteure weitergereicht werden – etwa an Stadtwerke, Wohnungsbauunternehmen oder Bürgerenergiegenossenschaften – um dort Personal für die Umsetzung der Wärmewende einzusetzen. Damit bietet das Programm Chancen für eine bürgernahe Umsetzung der Wärmewende!

KfW 432 gilt mittlerweile als zentrale Schnittstelle für die Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung. Gerade in Kleinen Kommunen wie Tamm, Steyerberg oder Meldorf hat das Programm bereits die Grundlage für den Bau von Wärmenetzen oder die Planung von Wärmespeichern geschaffen. 

Da jetzt mit einem großen Ansturm von Anträgen gerechnet wird, wird interessierten Kommunen empfohlen, ihre Anträge möglichst zeitnah einzustellen. Ein erfahrener Dienstleister kann bei der Antragstellung unterstützen und gegebenenfalls Teile des Sanierungsmanagements übernehmen.

Für die Antragstellung müssen konkrete Ortsprofile sowie Überlegungen zu Zielen, Aufgaben, Planungen und möglichen Umsetzungsschritten für die Quartiere eingereicht werden.
 

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